Das neue Altervorsorgedepot (AVD)

Keyfacts AVD:
  • Steuerfreiheit in der Ansparphase
  • Ansparphase dauert mindestens bis zum 65. Geburtstag
  • Wenn mind. 10€ pro Monat eingezahlt werden, greift eine staatliche Förderung, die maximal 540€ pro Jahr beträgt
  • Pro Kind können nochmal bis zu 300€ Förderprämien dazu kommen
  • In der Auszahlphase werden die ausgeschütteten Beträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert
Das neue “Altervorsorgedepot” (AVD) startet am 1. Januar 2027. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass es zwei verschiedene Depotarten geben wird:

  • Das Standard Altervorsorgedepot
  • Das freie Altervorsorgedepot

Standarddepot:

Im Standarddepot können ETF, Fonds, Anleihen und ELTIF bespart werden. Aktien, Krypto, strukturierte oder gehebelte Produkte hingegen nicht. Dabei stellt der Anbieter eine feste Produktauswahl zur Verfügung (2 Produkte), die z.B. aus einem Aktien-ETF und einem Anleihe-ETF besteht. Der Vorteil: Als Anleger muss man sich nicht um die Produktauswahl kümmern und es gilt zudem ein Kostendeckel von maximal 1% p.a. In Abhängigkeit vom Rentenbeginn erfolgt eine automatische Umschichtung in das “defensivere” Produkt, bis maximal 30% Aktienquote als Untergrenze.

=> Die Anbieter können mehrere Varianten des Standard-Depots auflegen, so dass Anleger zwischen mehreren ETF-Varianten wählen können.
schon angekündigt sind folgende Standard-Altervorsorgedepots …

Altervorsorgedepot
Standard
Enthaltene ETFs / TER
Smartbroker+

Depotkosten: 0€

Orderkosten: 0€

Sparplan-
ausführungen: 0€
Es wird 3 Standard-Varianten geben:
1.) MSCI World ETF (ISIN noch unbekannt)1
2.) MSCI ACWI ETF (ISIN noch unbekannt)1
3.) FTSE All-World (ISIN noch unbekannt)1

Defensives Produkt noch unbekannt.
Wahrscheinlich Geldmarkt- oder Anleihe-ETF
1 Laufende Kosten (TER) der Standard-Produkte werden in den ersten 3 Jahren von Smartbroker übernommen
Scalable Broker

Depotkosten: 0€

Orderkosten: 0€

Sparplan-
ausführungen: 0€
Anzahl Varianten:
noch unbekannt

Eine Variante wird der Scalable Xtrackers MSCI All Country World ETF sein (LU2903252349). Die TER beträgt 0,15% p.a. 2

Defensives Produkt noch unbekannt.
Wahrscheinlich Geldmarkt- oder Anleihe-ETF
2 Laufende Kosten (TER) der Standard-Produkte werden im ersten Jahr von Scalable übernommen
ING

Depotkosten: noch nicht bekannt

Orderkosten: noch nicht bekannt

Sparplan-
ausführungen: noch nicht bekannt
Anzahl Varianten:
noch unbekannt

Defensives Produkt noch unbekannt.
Wahrscheinlich Anleihen-ETF
Aktion ING: jetzt schon unverbindlich in die Starteliste für das ING-Altersvorsorgedepot eintragen und 50€ Startbonus erhalten.
flatex


Depot: 0€

Orderkosten: 0€

Sparplan-
ausführungen: 0€
Portfolio aus einem Aktien- und einem defensiven Anleihen-Baustein. Produktkosten maximal 0,07% p.a. (TER) 3

3 Laufende Kosten (TER) der Standard-Produkte werden in den ersten 5 Jahren von flatex übernommen
Comdirect

Depot: 0€

Orderkosten: unbekannt

Sparplan-
ausführungen: 0€
Anzahl Varianten:
noch unbekannt

Eine Variante wird der comdirect S&P All World State Street ETF sein (IE00020O1MD6). Die TER beträgt 0,40% p.a.

Defensives Produkt noch unbekannt.
Wahrscheinlich Geldmarkt- oder Anleihe-ETF
Aktion Comdirect: jetzt schon für das comdirect-Altersvorsorgedepot registrieren und 50€ Barprämie erhalten.
Sparkasse / Deka Bank

Depot: unbekannt

Orderkosten: unbekannt

Sparplan-
ausführungen: unbekannt
Anzahl Varianten:
noch unbekannt

Die Kosten im Standard-Depot sollen 0,10% p.a. betragen

Defensives Produkt noch unbekannt.
justTRADE

Depot: 0€

Orderkosten: 0€

Sparplan-
ausführungen: 0€
Anzahl Varianten:
noch unbekannt

Defensives Produkt noch unbekannt.
Wahrscheinlich Geldmarkt-ETF
Traders Place

Depot: 0€

Orderkosten: 0€

Sparplan-
ausführungen: 0€
Anzahl Varianten:
noch unbekannt

Defensives Produkt noch unbekannt.
Wahrscheinlich Geldmarkt- oder Anleihe-ETF

Das Standard-Altervorsorgedepot dürfte für die meisten Anleger die beste Wahl sein, weil ..
  • es sehr einfach zu bedienen ist
  • keine Wertpapierkenntnisse erforderlich sind
  • die Anbieter hier mit den niedrigsten Kosten arbeiten und dementsprechend die Kosten für den Anleger am niedrigsten sein werden
für aktive Anleger kann das freie Altervorsorgedepot aber eine attraktive Alternative darstellen …

Das freie Altervorsorgedepot:

Im freien Altervorsorgedepot können Anleger selber über die Produktauswahl zwischen ETFs, Fonds, Anleihen und ELTIFs entscheiden. Allerdings gilt auch hier, dass Einzelaktien, Kryptos, strukturierte oder gehebelte Produkte nicht zugelassen sind. Allerdings kann hier z.B. eine 100%ige Aktienquote mit Aktien-ETFs realisiert werden. Auch eine automatische Umschichtung im Alter gibt es nicht. Der Anleger kann selber entscheiden, ob und wie er investiert sein will. Einen Kostendeckel von 1% p.a. gibt es bei diesem Depot nicht, allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Kosten an den “normalen” Orderkosten des Anbieters orientieren.

nun zu den Steuern und staatlichen Zuschüssen ….

Steuervorteile beim Altervorsorgedepot

Grundsätzlich gilt für beide Depotarten, dass Gewinne in der Ansparphase steuerfrei sind. Dies bedeutet, dass keine Vorabpauschale bei Fonds und ETFs anfällt, keine Abgeltungssteuer auf Erträge / Dividenden berechnet wird und somit auch kein Freibetrag aus einem evtl. erteilten Freistellungsauftrag verbraucht wird. Auch Umschichtungen mit Gewinn sind während der Ansparphase steuerfrei. Auf diese Weise entsteht ein Zinseszinseffekt, der deutliche Renditevorteile bringt.

Der Steuervorteil gilt bis zu Einzahlungen von 6.840€ pro Jahr!
Steuern zusammengefasst:

  • Komplette Steuerfreiheit beim Ansparen – keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden
  • Keine Vorabpauschale
  • Zinseszinseffekt – das Depot kann flexible und steuerfrei umgeschichtet werden
  • In der Auszahlphase wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet. In der Regel haben Rentner aber einen niedrigeren Einkommensteuersatz, als im Berufsleben, daher ist diese Art der Besteuerung vorteilhaft gegenüber normalen Depots


Ansparphase und Auszahlphase

Das Gesetz definiert, dass die Ansparphase mindestens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr dauern muss. Das bedeutet, dass die Auszahlphase frühestens ab dem 65. Geburtstag beginnen kann. Es ist aber möglich, die Auszahlphase auch später zu beginnen. Hier ist der Stichtag der 70. Geburtstag. Ab da muss die Auszahlphase beginnen.

Wichtiger Hinweis: Kommt es zu einer prämienschädlichen Privatentnahme während der Ansparphase, müssen nachträglich Steuern auf Gewinne gezahlt werden. In diesem Fall fällt ebenfalls keine Abgeltungssteuer an, sondern der persönliche Einkommenssteuersatz.

Welche Zulagen gibt es und was ist die Mindest- bzw. Maximaleinzahlung?

Der vielleicht wichtigste Punkt: Der Staat belohnt das persönliche Sparen. Dabei werden für bis zu 360€ Einzahlung pro Jahr 0,50€ / angespartem Euro vergütet. Für Einzahlungen ab 360€ bis 1.800€ pro Jahr gibt es noch 0,25€ Zulage je 1€ Einzahlung.
Wer die Höchstsparrate von 1.800€ / Jahr ( = 150€ pro Monat) einzahlt, erhält 540€ Zuzahlung vom Staat. Das sind 30% Prämie!
Die Mindesteinzahlung beträgt 10€ pro Monat.
Unter diesem Betrag gibt es keine Förderung. Maximal können 6.840€ pro Jahr in das Depot eingezahlt werden, davon sind 1.800€ staatlich gefördert.

Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 1€ je angespartem Euro, maximal 300€ pro Kind und Jahr.

Lohnt sich das Altervorsorgedepot auch bei fortgeschrittenem Alter?

Diese Frage kann letztendlich nur bedingt beantwortet werden, da es hier im wesentlichen auf den persönlichen Einkommenssteuersatz am Ende der Laufzeit ankommt. Dennoch ist es so, dass der Staat jedem Anleger mindestens 540€ pro Jahr für die Anlage schenkt. Diese Zulage fließt unabhängig von der Börsenentwicklung. Wer zusätzlich noch Kinder hat, bekommt pro Kind weitere 300€ pro Jahr geschenkt.

Wer sich für das freie Altervorsorgedepot entscheidet, kann selber seine Anlagestrategie bestimmen. Durch den Wegfall der Besteuerung der Erträge während der Ansparphase können sich enorme Zinseszinseffekte ergeben, die deutlich attraktiver sind als die direkt Besteuerung mit der Abgeltungssteuer in einem normalen Depot. Letztendlich kommt es aber auf den persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter ab.

Wann beginnt die Auszahlung?

Die Auszahlung kann frühestens ab einem Alter von 65 Jahren begonnen werden. Bis spätestens 70 Jahre muss die Auszahlung begonnen haben. Zum Start der Auszahlung können 30% des Gesamtvermögens als Einmalzahlung entnommen werden. Der Rest wird in monatlichen Raten ausgezahlt.

Tipp: Der Staat hat hier eine attraktive Möglichkeit geschaffen, die persönliche Rente im Alter zu erhöhen. Je früher mit dem Sparen angefangen wird, desto höher ist die persönliche Rente im Alter. Hier wirkt der Zinseszinseffekt als Turbo über die Laufzeit.


Gibt es schon erste Anbieter mit einer Aussage zu Konditionen?

Angekündigt sind bisher Scalable Broker, Smartbroker+, flatex sowie die Fondsgesellschaft DEKA, die alle ein kostenfreies Depot anbieten wollen und deren ETFs eine sehr niedrige Total Expense Ratio aufweisen werden. Teilweise werden die Broker in den ersten Jahren sogar die anfallenden Produktkosten übernehmen.

Doch Vorsicht! Ein vermeintlich kostenfreies Produkt zum Start kann sich während der Laufzeit zu einem teuren Produkt entwickeln. Fakt ist, dass die Depotführung sehr aufwendig ist, insbesondere die Abstimmung mit den Behörden oder die Generierung von den notwendigen Depotbestätigungen. Insofern kann die Depotführung nicht auf Dauer kostenfrei sein.

Smartbroker+ hat bekannt gegeben, dass das Standard-Depot kostenlos bleibt und sogar die TER der enthaltenen Produkte in den ersten 3 Jahren erstattet wird (bis zu 25.000€ Anlagevolumen). Ab dem 4. Jahr soll die TER weiter erstattet werden, wenn im Smartbroker-Hauptdepot mind. 15 Trades pro Jahr durchgeführt werden.

Interessant ist, dass der Gesetzgeber für Preiserhöhungen den § 7c AltZertG geschaffen hat:
Nach § 7c AltZertG können bei einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag grundsätzlich Kosten geändert bzw. erhöht werden, ohne dass der Kunde der Änderung ausdrücklich zustimmen muss. Der Anbieter muss die Kostenänderung allerdings mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres anzeigen.
Man wird sehen, welcher Anbieter von dieser Regelung im Nachgang Gebrauch macht!

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Altersvorsorgedepot-Rechner

Wie viel zusätzliche Rente lässt sich mit dem neuen Altersvorsorgedepot aufbauen und lohnt sich das für Sie mehr als ein klassischer ETF-Sparplan? Mit ein paar Angaben zu Alter, Sparrate und Einkommen ermittelt dieser Rechner Ihre staatliche Förderung, das voraussichtliche Endvermögen bei Rentenbeginn sowie die daraus resultierende monatliche Netto-Zusatzrente und stellt das Ergebnis direkt einem vergleichbaren, ungeförderten normalen Depot gegenüber.

Endvermögen

Brutto (vor Steuern auf die Auszahlung)
–

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So könnte Ihre Vorsorge wachsen

Altersvorsorgedepot oder normales Depot?

Vor Steuern–
Altersvorsorgedepot–
Normales Depot–
Nach Steuern–
Altersvorsorgedepot–
Normales Depot–

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Ihre Vermögens-Meilensteine

Wann das Modell die jeweilige Depotgröße erstmals erreicht.

Jahresgenaue Entwicklung anzeigen
AlterEinzahlungenZulagenAVDNormales DepotNetto gesamt

Monatliche Zusatzrente: –

Netto, über – bis zum 85. Lebensjahr.

Altersvorsorgedepot–
Normales Depot –
Auszahlungsvariante
Einmalige Netto-Auszahlung: –
Ihr Ergebnis mitnehmen

Alle wesentlichen Eingaben, Ergebnisse und Annahmen kompakt als PDF – ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.

So wird die staatliche Förderung berechnet
  • 50 Cent Grundzulage je Euro Eigenbeitrag für die ersten 360 € pro Jahr.
  • 25 Cent Grundzulage je weiterem Euro bis insgesamt 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.
  • Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und Jahr; sie läuft automatisch bis zum 18. Geburtstag des Kindes, ausgehend vom eingegebenen Geburtsjahr.
  • Die Kinderzulage wird je Kind nur einem Elternteil zugeordnet. Ab 2027 gilt das für den Elternteil, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird, auf übereinstimmende Erklärung beider Eltern auch für den anderen. Die frühere Riester-Regel, nach der die Zulage bei verheirateten Eltern automatisch der Mutter zustand, gilt nicht mehr. Der Rechner unterstellt, dass die Zulage jeweils in dem hier gerechneten Vertrag ankommt.
  • Einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus bei Vertragsbeginn vor dem 25. Geburtstag.
  • Bei automatisch ermitteltem Grenzsteuersatz wird die Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug exakt über zwei Aufrufe des Einkommensteuertarifs 2026 berechnet (mit und ohne Abzugsbetrag), abzüglich der Zulagen. Bei manuell gesetztem Steuersatz gibt es kein zugrunde liegendes Einkommen; dort wird der Abzugsbetrag stattdessen mit dem angegebenen Grenzsteuersatz multipliziert.
  • Der automatisch ermittelte Grenzsteuersatz nutzt den Einkommensteuertarif 2026 auf das Bruttojahreseinkommen abzüglich Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale sowie, bei Angestellten, des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung (9,3 % bis 101.400 € p. a., Stand 2026). Kranken-, Pflege- und weitere individuelle Abzüge bleiben unberücksichtigt; Beamte zahlen modellhaft keinen Rentenversicherungsbeitrag.
  • Beim aktivierten Ablaufmanagement wird die erwartete Rendite in den gewählten Jahren vor Rentenbeginn schrittweise auf die Rendite der Auszahlphase abgesenkt. Die Umschichtung wird vereinfachend sowohl beim AVD als auch beim normalen Depot als steuerneutral angenommen; im normalen Depot würde eine solche Umschichtung tatsächlich Kapitalertragsteuer auslösen.
  • Bis 1.800 € Eigenbeitrag sowie Zulagen werden als geförderter Topf geführt und in der Auszahlphase vollständig in die modellierte tarifliche Einkommensteuer einbezogen.
  • Beiträge über 1.800 € werden separat als nicht geförderter Topf geführt. Bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit wird vereinfachend die Hälfte des darauf entfallenden Wertzuwachses besteuert, sonst der volle Wertzuwachs.
  • Bis zu 30 % des Kapitals können zum Beginn der Auszahlphase einmalig entnommen werden; die Modellsteuer wird dabei anteilig berücksichtigt.
Methodik, Annahmen und Grenzen des Vergleichs
  • Einzahlungen erfolgen monatlich, Renditen monatlich; Zulagen werden modellhaft am Jahresende gutgeschrieben. Innerhalb jedes Monats wird zuerst die Rendite gutgeschrieben und danach der Monatsbeitrag eingezahlt (nachschüssige Verzinsung); eine vorschüssige Einzahlung hätte über Jahrzehnte einen minimal höheren Endwert ergeben.
  • Die jährliche Sparratenerhöhung gilt jeweils nach einem vollen Beitragsjahr. Der AVD-Anteil endet bei 6.840 € Jahresbeitrag; weitere Budgetsteigerungen werden dem normalen Depot zugeordnet.
  • Die geschätzte Steuererstattung aus der Günstigerprüfung fließt Ihnen im Modell erst im Jahr nach der Einzahlung zu. Über „Was passiert mit der Steuererstattung?“ wählen Sie ihre Verwendung: zusätzliche Einzahlung ins AVD (begrenzt durch die Einzahlungsobergrenze von 6.840 € im Jahr, Rest ins separate Depot), Anlage in einem separaten ETF-Depot oder Verbrauch. Die Wahl wirkt einheitlich auf Endvermögen, Zusatzrente und Depotvergleich.
  • Das separate Erstattungsdepot rechnet mit der ETF-Kostenquote und der Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs. Die jährliche Vorabpauschale wird für dieses vergleichsweise kleine Depot vereinfachend nicht angesetzt; das Ergebnis liegt dadurch geringfügig auf der optimistischen Seite. Die Erstattung des letzten Beitragsjahres fließt erst nach Rentenbeginn zu und bleibt unverzinst.
  • Das Vergleichsdepot erhält keine Steuererstattung, weil für ein normales Depot kein Sonderausgabenabzug besteht. Beide Wege gehen von demselben Betrag aus, den Sie monatlich aus eigener Tasche einzahlen.
  • Beim normalen Depot wird die Vorabpauschale jährlich anhand von 70 % des gewählten Basiszinses, zeitanteilig berücksichtigten Sparraten, Wertentwicklung, 30 % Teilfreistellung und jährlich verfügbarem Sparer-Pauschbetrag angenähert. Ausschüttungen und Kirchensteuer bleiben außen vor.
  • Auf die Vorabpauschale und die Verkaufssteuer des normalen Depots (Haupt- und Erstattungsdepot) wird eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG angewendet: Es zählt jeweils der niedrigere Betrag aus Abgeltungsteuer und einer Besteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei höherem Einkommen ändert das nichts, bei niedrigerem Einkommen schneidet das normale Depot dadurch günstiger ab als bei pauschaler Abgeltungsteuer. Während der Ansparphase (jährliche Vorabpauschale) wird dafür der aus dem aktuellen Bruttoeinkommen abgeleitete Grenzsteuersatz der Erwerbsphase verwendet; der Verkauf des Depots selbst erfolgt annahmegemäß erst bei Rentenbeginn und nutzt deshalb konsistent zur AVD-Auszahlung den aus „Einkommen im Ruhestand” abgeleiteten Grenzsteuersatz im Ruhestand.
  • Die zusätzliche Steuer der AVD-Auszahlung wird als Differenz der tariflichen Einkommensteuer 2026 mit und ohne AVD-Auszahlung berechnet. Das ist keine Prognose zukünftiger Steuertarife.
  • Die Monatsrente basiert auf einem gleichbleibenden realen Auszahlplan bis 85. Sie ist keine Versicherungsrente und keine Garantie.
  • Zur Rechtslage: Grundlage ist das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom 29. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), gültig ab 1. Januar 2027. Ein BMF-Anwendungsschreiben zum Altersvorsorgedepot liegt bislang nicht vor. Einzelne Detailfragen (etwa wie der steuerpflichtige Unterschiedsbetrag des nicht geförderten Teils auf die Raten eines Auszahlplans zu verteilen ist oder wie die Kinderzulage im Zusammenspiel mit der Grundzulage im Einzelfall berechnet wird) sind daher bisher nur anhand des Gesetzeswortlauts auslegbar. Die Finanzverwaltung kann sie künftig abweichend beurteilen; die hier gezeigten Ergebnisse können sich dadurch ändern.
  • Beim nicht geförderten Teil setzt der Rechner keine Teilfreistellung an. Die 15-%-Teilfreistellung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG gilt nach dem Wortlaut für fondsgebundene Versicherungen, nicht für ein Depot. Wird sie später auch fürs Depot anerkannt, fiele die Steuer entsprechend niedriger aus; der Rechner liegt hier also auf der vorsichtigen Seite.
  • Die Umrechnung in heutige Kaufkraft unterstellt eine feste Inflationsannahme von 2 % p. a. (Inflationsziel der EZB) statt eines einstellbaren Reglers. Weicht die tatsächliche Inflation davon ab, ändert sich nur die reale, nicht die nominale Darstellung der Ergebnisse.
  • Alle Werte sind auf volle Euro gerundet. Interne Berechnungen erfolgen ungerundet.
  • Rechtsgrundlagen und Erläuterungen: BMF-FAQ zur Reform, Einkommensteuertarif 2026 und BMF-Basiszins 2026.
Unverbindliche Modellrechnung

Der Rechner unterstellt ein frei konfigurierbares Altersvorsorgedepot und ist keine Aussage dazu, ob oder zu welchen Konditionen justTRADE ein solches Produkt anbieten wird. *Die Anlagewahl ist auf die gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände beschränkt. Berechnet wird unter der Annahme unmittelbarer Förderberechtigung und durchgängiger Beitragszahlung nach den ab 1. Januar 2027 geltenden Regeln. Zulagen werden vereinfacht am Ende jedes Beitragsjahres gutgeschrieben. Kinderzulagen laufen automatisch bis zum 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes, ausgehend vom eingegebenen Geburtsjahr, und werden jeweils nur einem Elternteil zugeordnet. Die Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug wird bei automatisch ermitteltem Grenzsteuersatz exakt über den Einkommensteuertarif 2026 berechnet, bei manuell gesetztem Steuersatz über eine Multiplikation angenähert; auf Vorabpauschale und Verkaufssteuer des normalen Depots wird zusätzlich eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG angewendet (niedrigerer Betrag aus Abgeltungsteuer und persönlichem Grenzsteuersatz). Die Verwendung einer möglichen Steuererstattung ist einstellbar und wirkt einheitlich auf Endvermögen, Zusatzrente und Depotvergleich; in der Voreinstellung wird eine zusätzliche Einzahlung ins Altersvorsorgedepot unterstellt. Die Auszahlungssteuer nutzt den Einkommensteuertarif 2026 und das angegebene sonstige Alterseinkommen; zukünftige Tarife, persönliche Abzüge und weitere Einkünfte können das Ergebnis wesentlich verändern. Geförderte und zusätzliche Beiträge werden modellhaft getrennt. Die gewählte Aufteilung berücksichtigt weder Liquiditätsbedarf noch persönliche Risikotragfähigkeit. Der Auszahlplan läuft bis 85 und unterstellt gleichbleibende reale Monatszahlungen. Der 1-%-Effektivkostendeckel gilt nur für Standarddepot-Verträge und wird hier nicht unterstellt. Einmalige oder fixe Eurokosten sind nicht gesondert enthalten. Der automatisch ermittelte Grenzsteuersatz ist eine vereinfachte Näherung aus Bruttojahreseinkommen, Beschäftigungsart und Einkommensteuertarif 2026 und berücksichtigt nicht alle individuellen Abzüge. Das optionale Ablaufmanagement wird für beide Anlageformen vereinfacht steuerneutral modelliert. Der Basiszins für die Vorabpauschale ist für 2026 amtlich veröffentlicht, für alle Folgejahre eine Annahme. Die Kaufkraft-Umrechnung unterstellt eine feste Inflationsannahme von 2 % p. a. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 29. Mai 2026; ein BMF-Anwendungsschreiben zum Altersvorsorgedepot liegt noch nicht vor, sodass einzelne Detailfragen von der Finanzverwaltung künftig abweichend beurteilt werden können. Renditen sind nicht garantiert; Wertschwankungen und Verluste sind möglich. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: August 2026.

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Über Brokerexperte.de

Wir haben viele der hier genannten Broker mit Echtgeld-Depots im Detail getestet. Wir haben uns Preisverzeichnisse, Handelsfrontends und die Handelsmöglichkeiten für Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds, Derivate sowie weitere Produkte (z.B. Sparpläne, Wertpapierkredite, Tagesgeld) genau angeschaut. Hier geht es zu unseren Erfahrungsberichten:

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