Informationen zur deutschen Einlagensicherung

Im Zuge der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 traten die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück vor die deutsche Presse und verkündeten die gesetzliche Einlagensicherung: Die Spareinlagen aller Deutschen sind bis 100.000 EUR pro Person staatlich gesichert. Die von der Presse genannte “Merkel-Garantie” war geboren.

Inzwischen wird in jedem Mitgliedstaat der EU durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass Einlagen bis 100.000 Euro pro Kundin und Kunde und pro Bank abgesichert sind. Wichtig hierbei ist jedoch, dass diese Absicherung nur für Privatkunden gilt und auch nur für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- oder sonstige Sparkonten. Wertpapierdepots oder Kryptowallets sind hierbei nicht erfasst.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung können private Banken und Broker zusätzlich eine Absicherung beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken abschliessen. Dabei gelten dann vielfach deutlich höhere Absicherungen auf Einlagen pro Kunden, die weit über die Grenze von 100.000 EUR hinaus gehen. Diese freiwillige Absicherung nutzten bspw. die Deutsche Bank, Commerzbank, Baader Bank oder Sutor Bank. Weitere Informationen gibt es unter https://einlagensicherungsfonds.de/. Auf der Webseite der Einlagensicherung können zudem die Absicherungsgrenze komfortabel je Bank abgefragt werden. Der Vorteil der freiwilligen Einlagensicherung ist auch – neben der deutlich höheren Haftungssumme – dass der Einlagensicherungsfonds eigene Prüfer in die Banken schickt und das Geschäft überwacht. Auf diese Weise soll das Risiko eines Ausfalls minimiert werden.

Institute der Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten über die gesetzliche Einlagensicherung noch eine so genannte Verbundhaftung an, bei der Kundeneinlagen unbegrenzt abgesichert sind. Weitere Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gibt es hier und zum Sicherungssystem der Genossenschaftsbanken hier. Das Besondere der so genannten Verbundhaftung ist auch, dass bspw. das Emittentenrisiko von Zertifikaten der DZ BANK mit eingeschlossen ist.

Eine sehr gute Übersicht hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) zusammengestellt, die die wesentlichen Sachverhalte ausführlich erläutert.

Clevere Sparer nutzen die verschiedenen Säulen der Einlagensicherung und eröffnen Konten bei den verschiedenen Bankengruppen. Auf diese Weise wird das Risiko eines Ausfall reduziert und die mögliche Einlagensicherung maximiert.

Besonderheit Wertpapiervermögen in Depots: Wertpapiere sind in Deutschland grundsätzlich gut abgesichert, jedoch nicht über die gesetzliche Einlagensicherung, sondern als Sondervermögen. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Bankeninsolvenz nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt werden. Die Bank verwaltet die Wertpapiere lediglich, sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Für Forderungen aus Wertpapiergeschäften, wie beispielsweise Gewinne aus Dividenden oder Verkäufen, greift die gesetzliche Anlegerentschädigung. Sie sichert bis zu 90% der Verbindlichkeiten, maximal jedoch 20.000 Euro pro Kunde, ab.

Wer also bei einer Bank / Broker Kunde ist, der Gelder automatisch vom Konto in Geldmarkt-ETFs oder -fonds umbucht, sollte wissen, dass diese Gelder nicht mehr der gesetzlichen / freiwilligen Einlagensicherung unterliegen sondern “nur” noch Sondervermögen mit der o.g. 20.000 EUR Absicherungsgrenze unterliegen.

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