Wann stellen Broker die gesetzliche Steuerbescheinigung zur Verfügung?

Jedes Jahr das gleiche Bild: Land auf Land ab fragen sich die Broker-Kunden, wann sie von ihrem Broker die Steuerbescheinigung zur Verfügung gestellt bekommen. Bis zum 31. Juli eines Jahres ist zwar Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, aber wer Aussicht auf eine Steuerrückzahlung hat, ist meistens etwas früher dran.

Wir haben in unseren jeweiligen Broker-Postboxen nachgesehen und folgende Termine für die vergangenen Jahren ermittelt:

Geplanter
Versandtermin
Kosten
Erträgnisaufstellung
ComdirectTeilweise Ende März, teilweise noch offen19,90€
ConsorsbankEnde MärzKeine
DegiroKeine AusstellungKeine Ausstellung
DKBMitte MärzKeine
FlatexApril / MaiKeine
INGMitte MärzKeine
justTRADEEnde MärzKeine Ausstellung
LYNX BrokerKeine AusstellungKeine Ausstellung
maxblueEnde Februar20€
onvista bankMitte März7,50€
Sparkassen BrokerMärzKeine
Scalable CapitalEnde MärzKeine
Smartbrokerim 2. oder 3. QuartalKeine
TargobankEnde März18,50€
Trade RepublicEnde März25€
1822direktEnde MärzKeine
Während es früher qua Gesetz noch Pflicht war, die Steuerbescheinigung postalisch zur Verfügung zu stellen, hat der Gesetzgeber seit 2018 eine Gesetzesänderung vorgenommen, dass diese auch elektronisch als PDF dem Kunden ausgehändigt werden darf. Diese Möglichkeit nutzen inzwischen alle Broker.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass alle inländischen Banken und Broker die gesetzliche Steuerbescheinigung in der Regel im ersten Quartal oder Anfang des zweiten Quartals des Folgejahres zur Verfügung stellen. Dabei gilt auch, dass je früher die Steuerbescheinigung zur Verfügung gestellt wird, desto nachteiliger ist dies. Denn viele steuerliche zu deklarierende Tatsachen klären sich meist erst im ersten Quartal. Stellt also eine Bank bereits am Anfang des Jahres die Steuerbescheinigung aus, kann es vorkommen, dass diese nochmal mittels Korrekturmitteilung geändert wird. Dies ist immer dann ärgerlich, wenn der Steuerpflichtige diese schon im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung verwendet hat. Die BaFin hat am 02.05.2023 zudem eine Stellungnahme veröffentlich, dass eine Ausstellung bis spätestens 30.06. eines Jahres zu erfolgen hat.

Auf Wunsch können Anleger bei den Brokern auch die so genannte Erträgnisaufstellung bestellen, eine automatische Erstellung erfolgt mangels gesetzlicher Notwendigkeit nicht mehr. Die Spanne der Kosten geht von 0€ bis zu 25€ (bei Trade Republic). Benötigt wird die Erträgnisaufstellung nicht mehr, sie ist ein Relikt aus einer anderen steuerlichen Zeit. Mit dem Investmentsteuerreformgesetz werden seit 2018 ausländische ETF mit der Vorabpauschale bzw. Teilfreistellung steuerlich gleich behandelt, so dass auch diese Informationen aus der Erträgnisaufstellung für die Angabe in der Steuererklärung hinfällig geworden sind.

Kunden ausländischer Broker, wie bspw. DEGIRO, LYNX oder Interactive Brokers bekommen keine Steuerbescheinigung, da ausländische Broker dieser Pflicht der kostenfreien Zurverfügungstellung der gesetzlichen Jahressteuerbescheinigung nicht unterliegen. Einige dieser Broker stellen allerdings eine “steuerliche Ausfüllhilfe” zur Verfügung, mit der die notwendigen Angaben selber vorgenommen werden können. Dennoch ist hierbei Vorsicht geboten, da es durchaus steuerliche Unterschiede geben kann. Interactive Brokers nutzt bspw. das Ex-Date einer Dividendenzahlung zur zeitlichung Zuordnung in das Steuerjahr. Da in Deutschland hierfür das Zuflussprinzip gilt, müsste Anleger diese Angaben eher auf Basis des Pay-Dates umrechnen. Oftmals fehlen auch die angefallenen Transaktionskosten, die in Deutschland steuermindernd verrechnet werden können oder es werden FX-Gewinne / -Verluste nicht berücksichtigt usw. Ein nicht immer einfaches Unterfangen… Ebenfalls erhalten Kunden inländischer Broker keine gesetzliche Steuerbescheinigung, wenn keine Steuern angefallen sind, d.h. so genannte Null-Bescheinigungen werden nicht (mehr) ausgestellt.

Einreichen müssen Sie die Steuerbescheinigung beim Finanzamt auch nicht mehr. Seit dem 2017 reicht es aus, wenn die Beleg auf Nachfrage vorgelegt werden können. Insofern sollte Sie alle An- und Verkaufsbelege über Wertpapiere so lange aufheben, bis die Steuerveranlagung für diese Geldanlagen endgültig bestandskräftig ist – am besten aber zehn Jahre.



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