Das neue Altervorsorgedepot (AVD)

Der Deutsche Bundestag hat im März 2026 das Altervorsorge-Reformgesetz verabschiedet, zu dem der Deutsche Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Damit beginnt für eine neue Ära für die Altervorsorge in Deutschland. Das neue “Altervorsorgedepot” (AVD) startet am 1. Januar 2027. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Ausgestaltung und die Möglichkeiten.

Welche verschiedenen Altervorsorgedepots wird es geben?

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass es zwei verschiedene Depotarten geben wird:
  • Das Standard Altervorsorgedepot
  • Das freie Altervorsorgedepot
Standarddepot: Im Standarddepot können ETFs, Fonds, Anleihen und ELTIFs bespart werden, Aktien, strukturierte oder gehebelte Produkte hingegen nicht. Dabei stellt der Anbieter eine feste Produktauswahl zur Verfügung, die z.B. aus einem Aktien-ETF und einem Anleihe-ETF besteht. Der Vorteil: Als Anleger muss man sich nicht um die Produktauswahl kümmern und es gilt zudem ein Kostendeckel von maximal 1% p.a. In Abhängigkeit vom Rentenbeginn erfolgt eine automatische Umschichtung in das “defensivere” Produkt, bis maximal 30% Aktienquote als Untergrenze.

=> Das Standarddepot ist für alle Anleger geeignet, die entweder wenig Börsenerfahrung haben, wenig Zeit haben, sich um die Anlage zu kümmern oder den Wunsch nach einer günstigen “all-inklusive-Lösung” haben.

Das freie Altervorsorgedepot: Im freien Altervorsorgedepot können Anleger selber über die Produktauswahl zwischen ETFs, Fonds, Anleihen und ELTIFs entscheiden. Allerdings gilt auch hier, dass Einzelaktien, Kryptos, strukturierte oder gehebelte Produkte nicht zugelassen sind. Allerdings kann hier z.B. eine 100%ige Aktienquote mit Aktien-ETFs realisiert werden. Auch eine automatische Umschichtung im Alter gibt es nicht. Der Anleger kann selber entscheiden, ob und wie er investiert sein will. Einen Kostendeckel von 1% p.a. gibt es bei diesem Depot nicht, allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Kosten an den “normalen” Orderkosten des Anbieters orientieren.

Wie ist die steuerliche Ausgestaltung des Altervorsorgedepot?

Grundsätzlich gilt für beide Depotarten, dass Gewinne in der Ansparphase steuerfrei sind. Dies bedeutet, dass keine Vorabpauschale bei Fonds und ETFs anfällt, keine Abgeltungssteuer auf Erträge / Dividenden berechnet wird und somit auch kein Freibetrag aus einem evtl. erteilten Freistellungsauftrag verbraucht wird. Auch Umschichtungen mit Gewinn sind während der Ansparphase steuerfrei. Auf diese Weise entsteht ein Zinseszinseffekt, der deutliche Renditevorteile bringt.

Zusammengefasst läßt sagen, dass es während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge gibt, sondern diese in der Auszahlphase mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden. Da Rentner i.d.R. einen niedrigeren Einkommenssteuersatz haben als im Berufsleben, ist diese Art der Besteuerung ein enorm großer Vorteil.

Wichtiger Hinweis: Kommt es zu einer prämienschädlichen Privatentnahme, müssen nachträglich Steuern auf Gewinne gezahlt werden. In diesem Fall fällt ebenfalls keine Abgeltungssteuer an, sonder der persönliche Einkommenssteuersatz.

Welche Zulagen gibt es und was ist die Mindest- bzw. Maximaleinzahlung?

Der Staat belohnt das persönliche Sparen. Dabei werden für bis zu 360€ Einzahlung pro Jahr 0,50€ / angespartem Euro vergütet. Für Einzahlungen ab 360€ bis 1.800€ pro Jahr gibt es noch 0,25€ Zulage je 1€ Einzahlung. Wer den also die Höchstsparrate von 1.800€ / Jahr ( = 150€ pro Monat) einzahlt, erhält 540€ Zuzahlung vom Staat. Die Mindesteinzahlung beträgt 10€ pro Monat. Unter diesem Betrag gibt es keine Förderung. Maximal können 6.840€ pro Jahr in das Depot eingezahlt werden, davon sind 1.800€ staatlich gefördert.

Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 1€ je angespartem Euro, maximal 300€ pro Kind und Jahr.

Lohnt sich das Altervorsorgedepot auch bei fortgeschrittenem Alter?

Diese Frage kann letztendlich nur bedingt beantwortet werden, da es hier im wesentlichen auf den persönlichen Einkommenssteuersatz am Ende der Laufzeit ankommt. Dennoch ist es so, dass der Staat jedem Anleger mindestens 540€ pro Jahr für die Anlage schenkt. Diese Zulage fließt unabhängig von der Börsenentwicklung. Wer zusätzlich noch Kinder hat, bekommt pro Kind weitere 300€ pro Jahr geschenkt.

Wer sich für das freie Altervorsorgedepot entscheidet, kann selber seine Anlagestrategie bestimmen. Durch den Wegfall der Besteuerung der Erträge während der Ansparphase können sich enorme Zinseszinseffekte ergeben, die deutlich attraktiver sind als die direkt Besteuerung mit der Abgeltungssteuer in einem normalen Depot. Letztendlich kommt es aber auf den persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter ab.

Wann beginnt die Auszahlung?

Die Auszahlung kann frühestens ab einem Alter von 65 Jahren begonnen werden. Bis spätestens 70 Jahre muss die Auszahlung begonnen haben. Zum Start der Auszahlung können 30% des Gesamtvermögens als Einmalzahlung entnommen werden. Der Rest wird in monatlichen Raten ausgezahlt.

Welche Anbieter bieten das Altervorsorgedepot an?

Aktuell liegen noch keine verläßlichen Angaben vor, welcher Anbieter ein entsprechendes Depot anbieten wird. Sobald hier entsprechende Details vorliegen, werden wir die Anbieter hier auflisten. Es ist aber davon auszugehen, dass alle Online- und Neo-Broker entsprechende Depots anbieten werden.

Tipp: Grundsätzlich läßt sich aber sagen, dass der Staat hier eine attraktive Möglichkeit geschaffen hat, die persönliche Rente im Alter zu erhöhen. Je früher mit dem Sparen angefangen wird, desto höher ist die persönliche Rente im Alter. Hier wirkt der Zinseszinseffekt als Turbo über die Laufzeit.


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