Eintragung von Namensaktien – ist das sinnvoll?

Zur Hautpversammlung gehen, auch ohne Eintrag im Aktienregister? Ist das möglich und welche Kosten fallen bei einer Eintragung ins Aktienregister bei Namensaktien an?

Der überwiegende Teil der in Deutschland gehandelten Aktien sind Inhaberaktien. Dabei hält der Aktionär die Aktien einer Unternehmung anonym, d.h. die Aktiengesellschaft kennt ihre Aktionäre nicht. International gesehen ist die Namensaktie hingegen der Standardfall, so bspw. in den USA oder Großbritannien. Namensaktien haben somit für die Aktiengesellschaft den Vorteil, dass für die AG eine deutliche Transparenz über die Aktionärsstruktur besteht, da jeder Aktionär mit Namen, Anschrift, Nationalität und Anzahl der gehaltenen Aktien in das so genannte Aktionärsregister eingetragen wird. Vorteil für den Anleger: Die Aktiengesellschaft kennt den Kunden und kann ihn mit relevanten Informationen, wie bspw. die Einladung zur Hauptversammlung, informieren. Geregelt wird diese Thematik im §67 des Aktiengesetzes (AktG).

Geführt wird das elektronische Aktienregister für deutsche Namensaktien von der Deutsche Börse Tochter Clearstream Banking AG mittels dem System Cascade-RS. Somit melden alle Depotbanken in Deutschland täglich die entsprechenden Handelsdaten an Clearstream, damit die entsprechenden Ein- und Austragungen vorgenommen werden können. Diese Dienstleistung bei Clearstream kostet eine Gebühr und wird in der Regel von den Banken / Brokern den Kunden in Form von „fremden Spesen“ in Rechnung gestellt.

Aber welche Kosten berechnen nun die einzelnen Broker? Werden diese steuerlich berücksichtigt? Die folgende Tabelle gibt Aufschluss:

Eintragung standardmäßig / möglich
Kosten für Eintragung
Steuerliche Berücksichtigung
INGJa / JaKeine
DKBJa / Ja Keine
Sparkassen BrokerJa / JaKeine
TargobankJa / JaKeine
PostbankJa / JaKeine
Scalable CapitalNein / JaKeine
1822direktJa / Ja0,59€Ja
FlatexJa / Ja0,60€ pro OrderJa
onvista bankJa / Ja0,89€ auf die Netto-Erhöhung am TagesendeNein
ComdirectJa / Ja0,95€ pro OrderJa
SmartbrokerJa / Ja1€ pro OrderJa
ConsorsbankJa / Ja1,95€ pro OrderJa
Trade RepublicNein / Ja2€ pro OrderJa
justTRADENein / NeinKeine
LYNX BrokerNein / Nein Keine
DegiroNein / NeinKeine

Einige Broker bieten die Eintragung tatsächlich kostenfrei an, andere verlangen bis zu 2€ pro Order zusätzlich. Übrigens: die Deutsche Börse Clearstream berechnet pro Eintragung 0,59€ inkl. MwSt., wobei dort nur die tatsächliche Netto-Erhöhung am Tagesende eingetragen wird. Für Austragungen berechnet Clearstream keine Gebühren.

Doch ist eine Eintragung in jedem Fall notwendig, wenn hier auch Kosten gespart werden können? Der §67 erlaubt im Abschnitt 4 explizit einen Widerspruch zur Eintragung: „Wird der Inhaber von Namensaktien nicht in das Aktienregister eingetragen, so ist das depotführende Institut auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, sich gegen Erstattung der notwendigen Kosten durch die Gesellschaft an dessen Stelle gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen.“

Möglich ist es also, sich nicht ins Akteinregister eintragen zu lassen und einige der neuen Low-Cost-Broker verzichten ja auch gänzlich auf diese Eintragung (justTRADE, LYNX, DEGIRO) oder bieten diese nur optional an (Trade Republic oder Scalable Capital). Aber ist dies auch im Hinblick auf Hauptversammlungen sinnvoll ?

Auch ohne Eintragung in das Namensregister können Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen. In diesem Fall stellt der Broker eine so genannte Bevollmächtigung für den Teil des Bestandes aus, mit der Aktionäre dann teilnehmen und abstimmen können.

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