Depotaufräumarbeiten zum Jahresanfang

Ihr Depot ist kein Harem (Warren Buffett)

Zwischen den Jahren, aber insbesondere zum Jahresanfang sollten Sie sich als Anleger spätestens Zeit für Ihr Depot nehmen. Als Startzeitpunkt für die Analyse könnte der Erhalt des Jahresdepotauszuges sein:

1. Prüfung des Jahresdepotauszuges
Der Jahresdepotauszug wird jährlich zum Stichtag am 31.12. für jedes (aktive) Depot erstellt. Es enthält in der Regel den kompletten Wertpapierbestand für den Handelstag am 31.12. Der Jahresdepotauszug ist meistens nach dem Handelsdatum sortiert, so dass alle Transaktionen berücksichtigt sind, die bis zum letzten Handelstag am 31.12. getätigt wurden. Es werden dabei die einzelnen Depotpositionen ausgewiesen und mit dem letzten verfügbaren Kurs bewertet.

Tipp: Banken regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen meistens, dass dieser Jahresdepotauszug unverzüglich vom Kunden geprüft werden muss. Insofern sollten Sie sich hier nicht allzu viel Zeit lassen. Stellen Sie im Rahmen Ihrer Prüfung Unregelmäßigkeiten oder Fehler fest, sollten Sie diese unverzüglich schriftlich der Bank (in den meisten Fällen zu Händen der Revisionsabteilung) mitteilen.

2. Steuern
Sofern Sie bis zum 15.12. bei Ihrer Bank / Broker keinen Antrag auf Verlustausweis gestellt haben, werden eventuell angefallene Verluste vollautomatisch ins Folgejahr übertragen. Haben Sie einen Antrag gestellt, beginnen Sie wieder bei 0 EUR und erhalten die angefallenen Verluste im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Ein Antrag auf Ausweis der Verluste lohnt sich aber nur, wenn Sie mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken unterhalten und bei einem Depot Gewinne anfallen, die Sie mit Verlusten bei einem anderen Depot im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung ausgleichen wollen.

3. Freistellungsauftrag
Zum Jahresanfang starten Sie beim Freistellungsauftrag wieder mit dem vollen (eingereichten) Freibetrag. Sofern Sie den Freibetrag auf mehrere Banken aufgeteilt haben, lohnt ggf. eine Prüfung, inwieweit die jeweils eingereichten Beträge ausgeschöpft wurden bzw. ob sich hier nicht Synergien durch Zusammenlegung heben lassen können.

4. Depotgebühren
Sollten Sie noch ein Depot unterhalten, für das Ihnen Ihre Bank / Broker Depotgebühren in Rechnung stellt, sollten Sie zum einen die Gebührenberechnung prüfen und zum anderen überlegen, ob Sie nicht zu einem Anbieter wechseln, der auf die Erhebung von Depotgebühren verzichtet. In den meisten Fällen berechnen die Banken eine volumensbasierte Depotgebühr. Hierbei sollten Sie im Rahmen der Prüfung des Jahresdepotauszuges ein besonderes Augenmerk auf die ausgewiesenen Bewertungskurse legen und diese ggf. mithilfe der gängigen deutschen Finanzportale.

5. Prüfung der einzelnen Positionen
Sicherlich haben Sie Ihre Depotpositionen laufend im Blick, dennoch sollten Sie den Jahresanfang zum Anlass nehmen, die Wertentwicklung der einzelnen Positionen kritisch zu hinterfragen. Wie haben sich die einzelnen Wertpapiere entwickelt? Wurden die selbst gesteckten (Performance-)Ziele erreicht? Seien Sie mutig und tätigen Sie notfalls auch Verkäufe. Denn: Damit ein Verlust von 50% ausgeglichen wird, muss der Wert um 100% steigen!

6. Eröffnung Zusatzdepot bei einem 0€-Anbieter
Eröffnen Sie doch einmal ein weiteres Depot bei einem 0€-Broker und testen das Angebot aus? Damit lassen sich im nächsten Jahr sicherlich sehr viele Orderkosten sparen. Einen Vergleich der Anbieter haben wir hier.

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