Steuerfalle Totalverlust im Steuerjahr 2020 und 2021
Der Deutsche Bundestag hatte am 16.12.2020 die Anpassungen am JStG beschlossen. In § 20 Absatz 6 EStG wird nunmehr die Verlustverrechnungsgrenze für Totalverluste sowie für die Verrechnung realisierter Verluste aus Termingeschäften für gleichartige Geschäfte auf 20.000€ p.a. festgelegt. Damit ändert sich erstmals die bis dahin unbegrenzte Verlustverrechnung fundamental. Zudem wird diese Verrechnung nicht mehr von » weiterlesen
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Der Deutsche Bundestag hatte am 16.12.2020 die Anpassungen am JStG beschlossen. In § 20 Absatz 6 EStG wird nunmehr die Verlustverrechnungsgrenze für Totalverluste sowie für die Verrechnung realisierter Verluste aus Termingeschäften für gleichartige Geschäfte auf 20.000€ p.a. festgelegt. Damit ändert sich erstmals die bis dahin unbegrenzte Verlustverrechnung fundamental. Zudem wird diese Verrechnung nicht mehr von