USA: Besteuerung auf Veräußerungserlöse von PTP-Anteilen

Die USA hat angekündigt, dass zum 1. Januar 2023 eine Steuer von 10% auf Veräußerungserlöse und Depotüberträge von Anteilen an so genannten Publicly Traded Partnerships (PTPs) – US- und Non-US eingeführt wird.

Kurz gesagt: Diese Änderung hat für Anleger in diesen Produkten erhebliche Auswirkungen, da sowohl der deutsche Zentralverwahrer Clearstream als auch Euroclear angekündigt haben, dass diese PTP-Aktien ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr verwahrt werden. Parallel haben die meisten inländischen Börsen den Handel in diesen Produkten bereits eingestellt. Neben der Steuerpflicht bestehen für Kunden auch diverse Meldepflichten. So benötigt bspw. jeder Kunde eine US-TIN und ist zur Steuererklärung in den USA verpflichtet. Diese Vorschriften beruhen auf § 1446(f) und § 864(c)(8) des Tax Cuts and Jobs Act.

Die meisten Online-Broker haben ihre Kunden angeschrieben und um Verkauf oder Übertrag gebeten. Da die Verwahrung in Deutschland jedoch per Jahresende nicht mehr möglich ist, ist nur eine Verwahrung in den USA möglich. Die o.g. Melde- und Steuerpflichten bleiben jedoch bestehen.

Wer einen Verkauf oder Übertrag nicht mehr rechtzeitig schafft, für den kann es sehr teuer werden. Die Lagerstellen könnten gezwungen sein, für die Bestandsführung und den Abwicklungsprozess eine segregierte Lagerstelle je Kunde einzurichten, was erhebliche Kosten nach sich zieht. Es lohnt sich in jedem Fall für Betroffene, in den Austausch mit seiner Bank / Broker zu gehen.

Eine (nicht vollständige) Liste von PTPs gibt es als Download hier: Liste der PTPs

Hinweis:
Die Ausführungen basieren auf unserem Verständnis der derzeit bekannten deutschen Rechtslage für Anleger mit deutscher Staatsangehörigkeit und Steuerpflicht in Deutschland. Die steuerliche Beurteilung kann durch die Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung sich fortlaufend ändern. Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Aspekte beeinflussen. Wir empfehlen Anlegern daher, sich in jedem Fall von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens oder der Veräußerung von Wertpapieren beraten zu lassen.

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